Appell für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht

kathrin_bertschy_at_2x.png

Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person darf das Strafrecht nicht tolerieren. Das veraltete Sittenbild muss aus dem Recht entfernt werden.


Kathrin Bertschy,
Co-Präsidentin alliance f und Nationalrätin glp

Es muss ins Gesetz, dass Sex auf Einvernehmlichkeit beruhen muss. Das ist der Grundstein für den dringend nötigen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit sexueller Gewalt.


Agota Lavoyer, stv. Leiterin Lantana - Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt

agota_lavoyer_bearbeitet.png
tamara_funicello_at_2x_neu_1.png

Von Sex kann nur geredet werden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Alles andere ist Gewalt.


Tamara Funiciello, Co-Präsidentin SP Frauen* Schweiz

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht: Sex braucht die Zustimmung von allen Beteiligten! Das Gesetz muss endlich die sexuelle Selbstbestimmung besser schützen!
 

Wir fordern die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden können. Die Straftatbestände Art. 189 (sexuelle Nötigung) und Art. 190 (Vergewaltigung) sollen entsprechend ergänzt werden. Die Subsumierung aller sexuellen Handlungen ohne Einwilligung unter Art. 198 (sexuelle Belästigung) ist unangemessen.

Das aktuelle Strafrecht ist veraltet: Es anerkennt eine sexuelle Handlung gegen den Willen der betroffenen Person nur dann als schweres Unrecht, wenn das Opfer dazu genötigt wurde – z.B. durch Gewalt oder Drohung. Vom Opfer wird damit indirekt verlangt, dass es sich zur Wehr setzt und weitere Verletzungen in Kauf nimmt. Ein «Nein» allein genügt nicht und so bleiben massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung in der Schweiz regelmässig straflos.
 

Diese Gesetzgebung verstösst gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die die Schweiz 2018 mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention übernommen hat, und muss dringend revidiert werden.
 

Die geforderte Revision führt zu keiner Umkehr der Beweislast. Die Unschuldsvermutung wird nicht angetastet. Es bleibt weiterhin die Aufgabe der Anklage, zu beweisen, dass die beschuldigte Person ohne die Einwilligung des Opfers gehandelt hat.
 

Das Gesetz muss endlich festschreiben, dass das grundlegende Unrecht eines sexuellen Übergriffs nicht Zwang oder Gewalt ist, sondern die Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Damit würde auch ein wichtiges Signal nicht nur an die Opfer von sexuellen Übergriffen, sondern auch an die potenzielle Täterschaft gesandt: Sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert!

Initiantinnen

Agota Lavoyer, Opferhilfeberaterin/ Stv. Leiterin Lantana - Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt

Alexandra Karle, Geschäftsleiterin/ Amnesty International Schweiz

Kathrin Bertschy, Nationalrätin/ GLP und Co-Präsidentin/ alliance f

Lisa Mazzone, Ständerätin/ GRÜNE  

Nora Scheidegger, Senior Researcher/ Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht

Tamara Funiciello, Nationalrätin/ SP und Co-Präsidentin SP Frauen* Schweiz


Wissenschaft

Andrea Bieler, Professorin für Praktische Theologie/ Universität Basel

Angelo Gervasi, Wirtschaftswissenschaftler und Lehrer/ Gymnase de la Cité Lausanne

Anna Coninx, Assistenzprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht/ Universität Luzern

Anne-Claude Juillerat Van der Linden, Dozentin an der Fakultät für Psychologie/ Universität Genf

Bertrand Perrin, ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht/ Universität Freiburg

Christa Binswanger: Prof. Dr., Leiterin Fachbereich Gender und Diversity, School of Humanities and Social Science (SHSS) / Universität St. Gallen

Christopher Geth, Richter und Assistenzprofessor mit Tenure Track für Strafrecht und Strafprozessrecht/ Universität Bern

Elisabeth Joris, Historikerin und Vorkämpferin der Frauen- und Geschlechtergeschichte im deutschen Sprachraum

Fabienne Amlinger, Historikerin und Geschlechterforscherin/ Universität Bern

Francesca Falk, Historikerin und Dozentin für Migrationsgeschichte/ Universität Bern

Franziska Schutzbach, Geschlechterforscherin, Soziologin und Lehrbeauftragte/ Universität Basel

Géraldine Bugnon, Soziologin/ Fachhochschule Sozialarbeit Genf

Ineke Regina Pruin, Assistenzprofessorin für Strafrecht/ Universität Bern

Jan Wenk, Jurist und Doktorand/ Universität Bern

Martino Mona, ordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie/ Universität Bern

Patricia Purtschert, Professorin für Geschlechterforschung/ Universität Bern

Regula Stämpfli, Politik-Dozentin und Autorin

Solène Gouilhers, Soziologin/ Universität Genf und Fachhochschule Gesundheit Waadt

Stefanie Kurt, Assistenzprofessorin FH/ HES-SO Wallis-SO

Tina Büchler, Migrations- und Geschlechterforscherin


Parlament

Cédric Wermuth, Nationalrat/ SP

Céline Amaudruz, Nationalrätin und Vizepräsidentin /SVP

Céline Vara, Rechtsanwältin und Ständerätin/GRÜNE

Charles Juillard, Ständerat/ CVP

Christian Dandres, Rechtsanwalt und Nationalrat/ SP

Damien Cottier, Nationalrat/ FDP

Delphine Klopfenstein Broggini, Nationalrätin/ GRÜNE

Fabian Molina, Nationalrat/SP

Fabien Fivaz, Nationalrat/GRÜNE

Flavia Wasserfallen, Nationalrätin/ SP

Florence Brenzikofer, Nationalrätin/ GRÜNE

Franziska Ryser, Nationalrätin/ GRÜNE

Greta Gysin, Nationalrätin/ GRÜNE

Isabelle Moret, Nationalratspräsidentin/ FDP

Isabelle Pasquier-Eichenberger, Nationalrätin/ GRÜNE

Jacqueline de Quattro, Nationalrätin/ FDP

Laurence Fehlmann-Rielle, Nationalrätin und Präsidentin der Rechtskommission/ SP

Léonore Porchet, Nationalrätin/ GRÜNE

Manuela Weichelt-Picard, Nationalrätin/ GRÜNE

Marina Carobbio Guscetti, Ständerätin/ SP

Mathias Reynard, Nationalrat/ SP

Mattea Meyer, Nationalrätin/ SP

Maya Graf, Ständerätin/GRÜNE und Co-Präsidentin/alliance F

Nicolas Walder, Nationalrat/ GRÜNE

Regula Rytz, Nationalrätin und Präsidentin/ GRÜNE Schweiz

Samira Marti, Nationalrätin/ SP

Sandra Locher Benguerel, Nationalrätin/ SP

Sibel Arslan, Nationalrätin/ GRÜNE

Simone de Montmollin, Nationalrätin/ FDP

Stéfanie Prezioso, Nationalrätin/ Ensemble à Gauche

Yvonne Feri, Nationalrätin/SP und Präsidentin/ Stiftung Kinderschutz Schweiz


Politik

Adrienne Sordet, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf / GRÜNE

Alfonso Gomez, Stadtrat Genf/ GRÜNE

Ana Fontes Martins, Co-Präsidentin/ Junge Grünliberale

Andrea Scheck, Präsidentin/SP Frauen* St. Gallen

Anne Mahrer, ehem. Nationalrätin/ GRÜNE

Ariane Arlotti, ehem. Gemeinderätin der Stadt Genf/ Partei der Arbeit

Bertrand Buchs, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ CVP

Boris Calame, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ GRÜNE

Caroline Marti, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ SP

Christelle Luisier Brodard, Regierungsrätin Kanton Genf/ FDP

Christina Kitsos, Stadträtin Genf/ SP

Denis Sorie, ehem. Vorstandsmitglied/ Jungfreisinnige Basel-Stadt und Co-Präsidident Operation Libero Nordwestschweiz

Delphine Bachmann, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf und Präsidentin CVP Genf/ CVP

Diego Alan Esteben, erster Vize-Vorsitzender Grosser Rat des Kantons Genf/ SP

Dilara Bayrak, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ GRÜNE

Francine Jeanprêtre, ehemalige Nationalrätin und Regierungsrätin Kanton Waadt/ SP

Françoise Nyffeler, stellvertretendes Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche

Frédérique Perler, Stadträtin Genf/ GRÜNE

Jean Batou, Historiker und Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche

Jean-Marc Guinchard, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ CVP

Jocelyne Haller, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche

Julia Küng, Co-Präsidentin/ Junge Grüne Schweiz

Laura Ferilli, Präsidentin Gemeinderat Blonay/ SP

Liliane Maury Pasquier, ehemalige Präsidentin Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER)/ SP

Lisa Raval, Einwohnerrätin Porrentruy und Präsidentin SP Frauen Jura/ SP

Maria Bernasconi, ehemalige Nationalrätin/ SP

Maria Lou Pérez, ehem. Gemeinderätin der Stadt Genf/ Ensemble à Gauche

Marie-Pierre Theubet, ehem. Gemeinderätin der Stadt Genf/ GRÜNE  

Martine Docourt, Co-Präsidentin/ SP Frauen* Schweiz

Matteo Quadranti, Mitglied Grosser Rat Kanton Tessin/ FDP

Meret Schindler, Mitglied Grosser Rat Kanton Bern/ SP

Murielle Macchi-Berdat, Gemeinderätin Delémont und Mitglied Grosser Rat Jura/ SP

Natalia Ferrara, Mitglied Grosser Rat Kanton Tessin/ FDP und ehem. Staatsanwältin

Nathalie Fontanet, Regierungsrätin Kanton Genf/ FDP

Nicolas Clémence, Gemeinderat Stadt Lancy und stellvertretendes Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ SP

Nicole Valiquer Grecuccio, Mitglied Grosser Rat Kanton Genf/ SP

Pierre Bayenet , Rechtsanwalt, stellvertretendes Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche

Pierre-Yves Bosshard, Anwalt und Gemeinderat der Stadt Genf/ SP

Ronja Jansen, Präsidentin JUSO Schweiz

Roxane Aubry, Gemeinderätin der Stadt Genf/ SP

Sandrine Salerno, ehem. Stadtpräsidentin Genf/ SP

Samuel Kullmann, Mitglied Grosser Rat Kanton Bern/ EDU und Politikwissenschaftler

Sonja Bietenhard, ehem. Stadträtin Bern/ BDP

Sylvain Thévoz, Mitglied Grosser Rat Kanton Genf und Co-Präsident SP Stadt Genf/ SP


Kultur und Journalismus

Alice Schmid, Filmemacherin und Schriftstellerin

Andrea Fischer Schulthess, Journalistin und künstlerische Leitung/ Millers

Anna Rosenwasser, Queer-Kolumnistin und Co-Geschäftsleiterin/ LOS

Anne-Claire Adet, Regisseurin

Anneli Binder, Geschäfts- und Künstlerische Leitung/ Dampfzentrale Bern

Annina Frey, Moderatorin, DJ und Produzentin

Antoine Maulini, Schauspieler, ehemaliger Mitglied Stadtsrat und Grosser Rat Genf/GRÜNE

Antonia Meile, Regisseurin

Barbara Miller, Regisseurin und Juristin

Corin Cruschellas, Musikerin

Daniel Rossellat, Präsident Paléo Festival und Bürgermeister Nyon/ SP

Dayles Ford, Musikschaffende

Dominique Rovini, Geschäftsleiterin Festival Les Créatives

Florin Grüter, Musiker

Frank Lorenz, ref. Theologe und Leiter Offene Kirche Elisabethen

Frédéric Choffat, Regisseur

Greis, Rapper

Jacqueline Zünd, Regisseurin und Schriftstellerin

Jessy Howe, Musikerin

Karen Fleischmann, Schauspielerin und Influencerin

Knackeboul, Musiker und Sinnfluencer

Lo&Leduc, Musiker

Melanie Winiger, Schauspielerin, Moderatorin und Markenbotschafterin

Michael von der Heide, Musiker

Michèle Krüsi, Modebloggerin und Influencerin

Monika Hungerbühler, kath. Theologin und Leiterin Offene Kirche Elisabethen

Morena Diaz, Lehrerin und Bloggerin

Ruth Schwegler, Schauspielerin und Produzentin

Sibylle Aeberli, Musikerin und Schauspielerin

Sibylle Berg, Schriftstellerin

Sonia Grimm, Autorin, Songwriterin und Sängerin

Susanna Schwager, Schriftstellerin

Susanne Kunz, Moderatorin und Schauspielerin

Tamy Glauser, Model

Tommy Vercetti, Rapper

Wanda Wylowa, Schauspielerin


Justiz

Agnès von Beust, Rechtsanwältin

Amel Merabet, Rechtsanwältin

Andrea Gisler, Rechtsanwältin und Kantonsrätin Zürich/ GLP

Anna Mäder-Garamvölgyi, Rechtsanwältin

Béatrice Müller, Rechtsanwältin

Bibiane Egg, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin/ Frauenberatung sexuelle Gewalt

Brigit Rösli, Rechtsanwältin

Camille La Spada Odier, Rechtsanwältin

Camille Maulini, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied/ L’Association des Juristes Progressistes AJP

Camille Selleger, Juristin

Christine Krebs-Eberhart, Rechtsanwältin

Clara Schneuwly, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin/ L’Association des Juristes Progressistes AJP

Hina Sharma, Juristin

Jacopo Ograbek, Rechtsanwalt

Kathrin Kummer Hofer, Rechtsanwältin

Kathrin Kummer Hofer, Rechtsanwältin

Kaya Pawlowska, feministische Juristin

Laura Rossi, Fürsprecherin

Lorella Bertani, Rechtsanwältin

Marcel Bosonnet, Rechtsanwalt

Martine Lang, Rechtsanwältin, ehemalige Vorsitzende Anwaltskammer Jura

Orlane Varesano, Rechtsanwältin

Patricia Schulz, Rechtsanwältin, Ex-Direktorin des eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Senior Research Associate/UNRISD

Sabine Schmutz, Fürsprecherin

Susanne Bertschi, Rechtsanwältin

Susanne Meier, Fürsprecherin

Yasmin Gubser Kuster, Rechtsanwältin


Fachberatung und Weitere

Alain Bolle, Geschäftsleiter/ Centre social protestant Genève

Alix Heiniger, Historikerin und Vorstandsmitglied/ Viol-Secours

André Beariswyl-Gruber, Leiter Beratungsstelle In Via/ Kinderschutzzenttrum St.Gallen

Anna Tanner, Fachberaterin Opferhilfe und Stadträtin Biel 

Barbara Sax, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Christian Brunier, Geschäftsleiter eines öffentlichen Unternehmens

Cindy Kronenberg, Betroffene von sexueller Gewalt, Präsidentin von Vergewaltigt.ch und soziokulturelle Animateurin

Dimitrina Miteva, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Felicia Drack, Oberärztin/Kinderspital Zürich

Gabriela Allemann, Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz/ EFS

Gabriela Rey, Sozialarbeiterin und Kurzzeittherapeutin

Hannah Bichsel, Co-Präsidentin Operation Libero Nordwesetschweiz

Ilka Mathis, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Isabel Staub, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Jannine Manser, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Jan Gysi, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Jeannine Bandi, lic.phil. Psychotherapeutin ASP

Jolanda Spiess-Hegglin, Geschäftsführerin/ #NetzCourage

Julia Hürzeler, Fachberaterin Opferhilfe

Juliane Gürr, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Karine Humbert-Droz, Physiotherapeutin und Eutonie-Therapeutin

Katia Mosca Piegay, Beamtin im Kanton Genf

Katia Siciliano, Kuscheltherapeutin

Lea Stalder, Geschäftsleiterin/ Kinderschutzzentrum St. Gallen

Madeleine Pfander-Loder, Leiterin/ Beratungsstellen LANTANA und VISTA, Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kinder

Malina Balmer, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Marco Cameroni, ehemaliger Generalkonsul

Marianne Ebel, Vizepräsidentin/ Marche Mondiale des Femmes

Marie-Rose Genet, Therapeutin und spirituelle Begleiterin

Marija Possa, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Marlies Haller, Geschäftsführerin/ Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern

Nicole Wyss, Sozialarbeiterin

Pia Altorfer, Geschäftsführerin/ Stiftung Opferhilfe Bern

Romy Fischer, Traumatherapeutin

Romy Siegrist, Psychologin und Sexologin

Sabine Schnell, Vorstandsmitglied/ Frauenplatz Biel

Salome Zimmermann, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin Lesbenorganisation LOS

Sebastian Züst, Sozialarbeiter und Gemeinderat

Sonja Fontana, Oberärztin/ Kinderspital Zürich

Stéphane Terrier, Psychiater Psychotherapeut

Stephanie Fraefel, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Steve Alban Tineo, Experte Krisenmanagment

Susanne Nielen Gangwisch, Sozialarbeiterin Beratungsstelle

Tatjana Wasieloski, Craniosacral Therapeutin und Apothekerin

Theres Engeler-Bisig, Präsidentin/Kinderrechte Ostschweiz

Nationale Organisationen

alliance f

Amnesty International Schweiz

cfd - die feministische Friedensorganisation

DAO Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein

EFS - Evangelische Frauen Schweiz

FemWiss

Frauen für den Frieden Schweiz

FriedensFrauen Weltweit

FVGS Fachverband Gewaltberatung Schweiz

GRÜNE Schweiz

Humanrights.ch

INSOS Schweiz

InterAction Suisse - Schweizer Verein für intergeschlechtliche Menschen

Junge Grüne Schweiz

Junge Grünliberale Schweiz

JUSO Schweiz

LOS Lesbenorganisation Schweiz

männer.ch

Marche Mondiale des Femmes - MMF Schweiz

Netzwerk grüne Frauen*/ GRÜNE Schweiz

NGO-Koordination post Beijing Schweiz

Operation Libero

Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband

SKF - Schweizerischer Katholischer Frauenbund

Schweizerischer Verband für Frauenrechte SVF-ADF Suisse

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ

SP Frauen* Schweiz

TERRE DES FEMMES Schweiz

Transgender Network Switzerland

Unia

vahs, Verband für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie Schweiz

Verein vergewaltigt.ch: von Betroffenen für Betroffene

Women’s Hope International

#NetzCourage


Regionale und lokale Organisationen

Association des juristes progressistes (AJP) de Genève

Associazione Armònia

Berner Gesundheit

Business Professional Women Ticino

CCHS - Comité contre le harcèlement sexuel (GE)

Centre d’accueil MalleyPrairie

Centre genevois de consultations pour victimes d’infractions pénales (LAVI)

Collectif Femmes* Valais

Collectif Grève Féministe Fribourg

Collectif neuchâtelois pour la grève féministe

Collettivo Io lotto ogni giorno

Coordinamento donne della sinistra

Fachstelle Frauenberatung sexuelle Gewalt

FAFTPlus Federazione delle Associazioni Femminili in Ticino

Femmes socialistes jurassiennes

Feministisches Streikkollektiv Winterthur

Feministisches Streikkollektiv Zürich

fem*so - Frauenstreiksolothurn

F-Information (GE)

frabina, Beratungsstelle für binationale Paare und Familien

Frauenhaus Winterthur

Frauenzentrale Zürich

Frauen*streik Komitee Luzern

Frauen*streik-Koordination Bern

Frauen*streik St. Gallen

frbb – frauenrechte beider basel

Geneva Pride

Groupe égalité entre femmes et hommes - SP GE

Groupe sida Genève

Imbarco Immediato

Interessengemeinschaft Feministische Theologinnen Deutschschweiz und Liechtenstein

Kinderschutzzentrum St. Gallen

LIMITA Verein zur Prävention sexueller Ausbeutung

mannebüro züri

Opferhilfe beider Basel

Solidarité Femmes Fribourg – Centre LAVI

solidarité Femmes, Frauenhaus und Beratungsstelle Biel/Bienne & Region

SOS Femmes (GE)

Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern

Stiftung Opferhilfe Bern

Verein BIF – Für Frauen gegen Gewalt

Verein Frauen-Nottelefon Winterthur

Verein kokon, Krisenintervention und Opferhilfe für Kinder und Jugendliche in Not

Viol Secours

Voie F - espace de formation pour les femmes (GE)

Women's March Zürich

Interessiert?


Haben Sie Fragen zum Appell? Würden Sie den Appell gerne als Organisation, als Fachperson aus Justiz und Wissenschaften im Bereich sexueller Gewalt oder als Politiker*in oder Kulturschaffende*r unterzeichnen? Gerne geben wir Auskunft!

News

Politischer Prozess
 

Schweiz: Einmalige Chance zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Amnesty International ruft Parlament und Behörden dazu auf, das veraltete Sexualstrafrecht umfassend zu modernisieren und sich ohne Vorbehalte hinter den Schutz von Betroffenen sexueller Gewalt zu stellen. Die Menschenrechtsorganisation empfiehlt in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Sexualstrafrechtsreform, die Chance jetzt zu ergreifen und nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung zu definieren.


10. Mai 2021

Europäische Entwicklung
 

Dänemark: Gesetzesänderung anerkennt: Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung

Es ist ein historischer Sieg für die Frauenbewegung: Das dänische Parlament verabschiedete am 17. Dezember 2020 ein Gesetz, das endlich anerkennt, was selbstverständlich sein sollte: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung.


18. Dezember 2020

Argumente

Im Jahr 2019 verzeichnete die Polizei 679 Vergewaltigungsdelikte und 626 Fälle sexueller Nötigung. Diese Zahlen stellen jedoch nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Verbreitung sexueller Gewalt in der Schweiz dar. Die Veröffentlichung einer Umfrage von gfs.bern Ende Mai 2019 zeigte das gesamte Ausmass sexueller Gewalt an Frauen in der Schweiz auf: Mehr als die Hälfte aller Frauen in der Schweiz ab 16 Jahren haben unerwünschte Berührungen, Küsse und Umarmungen erlebt. 22% der Frauen sind seit ihrem 16. Lebensjahr bereits unerwünschten sexuellen Handlungen ausgesetzt gewesen. 12% hatten bereits gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr. Nur 10% der Frauen, die persönlich sexuelle Handlungen gegen ihren Willen erlebt hatten, meldeten den Vorfall bei der Polizei und nur 8% erstatteten schliesslich Strafanzeige. Die Hauptgründe, warum Frauen nicht zur Polizei gingen, waren Scham (64%), das Gefühl chancenlos zu sein (62%) und die Angst, dass man ihnen nicht glauben würde (58%). Diese Zahlen zeigen, dass nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen in unserem Land weit verbreitet sind und in der überwiegenden Mehrheit der Fälle völlig straflos bleiben.

Opferanwält*innen und Opferhilfestellen betonen immer wieder die Schwierigkeiten, denen Betroffene heute beim Zugang zur Justiz ausgesetzt sind. Oftmals müssen sie den Betroffenen erklären, dass eine Anzeige aussichtslos ist, weil nicht ausreichend psychischer Druck, Gewalt oder Bedrohung angewandt wurde und der Fall deshalb nicht in die aktuelle strafrechtliche Definition von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung passt. Der Fokus liegt heute bei Einvernahmen und im Gerichtssaal darauf, ob die beschuldigte Person ein Nötigungsmittel verwendet hat. Hat die Person ohne Einwilligung gehandelt oder sich über ein ausdrückliches «Nein» des Opfers hinweggesetzt, aber kein Nötigungsmittel wie Gewalt oder Drohung angewendet, kann die Tat nicht als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung bestraft werden. Der Frage, ob gegenseitige Zustimmung zu sexuellen Aktivitäten vorlag, wird zu wenig Gewicht beigemessen.
 

Der heutige Vergewaltigungstatbestand geht von einem stereotypen Sexualdelikt aus, das in keiner Weise der Realität von sexuellen Übergriffen entspricht. Dieses stereotype Delikt geht vom fremden Täter aus, der das Opfer gewalttätig überfällt und Spuren hinterlässt. Das stereotype Opfer wehrt sich, hat Verletzungsspuren und erstattet umgehend Anzeige. Die Realität sieht anders aus: In den meisten Fällen ist die Täterschaft den Betroffenen bekannt und es besteht ein Vertrauensverhältnis. So geschehen die meisten Übergriffe in zunächst harmlosen Momenten. Zudem ist eine natürliche Reaktion von Betroffenen sexueller Gewalt ein Schockzustand oder eine Lähmung (das sogenannte Freezing). Nur in den wenigsten Fällen ist die Reaktion körperliche Gegenwehr. Das geltende Recht, das ein Nötigungsmittel voraussetzt, wird somit der grossen Mehrheit der Übergriffe nicht gerecht. Die meisten Täter müssen keine Gewalt anwenden, da sie die Überforderung des Opfers und das Vertrauensverhältnis ausnutzen.

Die aktuelle Gesetzgebung steht im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen, an die auch die Schweiz gebunden ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits 2003 klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen, unabhängig davon, ob das Opfer Widerstand geleistet hat. Laut dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat eine Vergewaltigung und jede sexuelle Handlung mit einer anderen Person ohne gegenseitiges Einverständnis als Straftat zu gelten (Artikel 36). Die GREVIO-Expert*innengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung dieser Istanbul-Konvention durch die Vertragsstaaten verantwortlich ist, hat bereits die Vergewaltigungstatbestände mehrerer Länder evaluiert und dabei wiederholt Definitionen kritisiert, die auf Zwang und nicht auf mangelnder Zustimmung beruhen (Siehe bspw. Bericht zu Finnland).

In Folge der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und aufgrund erschütternder Berichte zum Ausmass sexueller Gewalt gegen Frauen haben mehrere europäische Länder angekündigt, dass sie die strafrechtliche Definition der Vergewaltigung neu formulieren wollen. Bis heute stellen bereits neun Länder in Europa Vergewaltigung aufgrund fehlender Zustimmung unter Strafe (Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Luxemburg, Schweden, das Vereinigte Königreich und Zypern). In Spanien, Portugal, Slowenien, Dänemark, den Niederlanden und Finnland werden entsprechende Reformen diskutiert. In diesem Bereich des Strafrechts weht in Europa also ein frischer Wind. Es ist Zeit, dass er auch die Schweiz erfasst!

Die beantragte Reform führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Die Unschuldsvermutung bleibt unangetastet. Es ist weiterhin an der Staatsanwaltschaft zu beweisen, dass die beschuldigte Person ohne Einwilligung des Opfers gehandelt hat. Weiterhin gilt: Jede Person ist unschuldig, bis der Staat ihr eine Schuld nachgewiesen hat. Bleiben Zweifel am Tathergang, wird der*die Beschuldigte freigesprochen. Die Reform will einzig, dass in Fällen, in denen es das Gericht für erwiesen hält, dass sich die beschuldigte Person vorsätzlich über den Willen des Opfers hinweggesetzt hat, eine angemessene Bestrafung möglich ist. Das ist derzeit nicht immer der Fall.
 

Das Gesetz muss festlegen, dass das grundlegende Unrecht eines sexuellen Übergriffs nicht in Nötigung oder Gewalt liegt, sondern in der Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Dies wäre ein wichtiges Signal nicht nur an die Opfer sexueller Übergriffe, sondern auch an die potenzielle Täterschaft: Sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert!

Die Aussagen des Opfers sind bei Sexualdelikten heutzutage meist das zentrale und manchmal sogar das einzige Beweismittel. Eine Gewaltanwendung hinterlässt nicht immer eindeutige Spuren und eine Drohung schon gar nicht, und trotzdem trauen wir den Strafverfolgungsbehörden zu, solche Delikte aufzuklären und zu verfolgen. Fehlende Zustimmung lässt sich auch beweisen. Die Art der Befragung läuft einfach anders: zentral ist nicht mehr, wieviel Gewalt oder psychischer Druck angewendet wurde, sondern ob und wie die Zustimmung verbal oder non verbal kommuniziert wurde/ ersichtlich war. Die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, gehört zum Arbeitsalltag der Strafverfolgungsbehörden. Sie verfügen über etablierte Methoden, um diese Aufgabe zu bewältigen und nutzen dafür unter anderem die Erkenntnisse und Methoden der Aussagenpsychologie. In besonders schwierigen Fällen können auch SpezialistInnen hinzugezogen werden. Wenn selbst dann nicht hinreichend geklärt werden kann, was genau passiert ist, greift am Ende immer noch der «in dubio»-Grundsatz. Das heisst, die schwierige Beweislage wirkt sich nicht zu Ungunsten der beschuldigten Person aus.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich eine Reform des Sexualstrafrechts auf die Anzahl der Strafanzeigen auswirkt. Was sich aber vor allem verändern würde, ist der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Fällen von sexueller Gewalt. Wenn die fehlende Einwilligung zentral ist, muss verstärkt darauf fokussiert werden, wer was gesagt hat, und weshalb und wodurch der Täterschaft klar sein musste, dass das Opfer nicht einverstanden war. Kurz: Die Kommunikation zwischen den beteiligten Personen und die Frage der Einwilligung stehen nach einer Reform viel stärker im Fokus als die – von Opfern meist als sehr schuldzuweisend empfundenen – Fragen, wie viel Widerstand das Opfer denn nun konkret geleistet hat oder welche Flucht- und Abwehrmöglichkeiten es noch gegeben hätte. Zudem würde dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Betroffene unfreiwillig in einen Schockzustand geraten und sich weder wehren noch flüchten können.
 

Die Beweisschwierigkeiten bei Sexualdelikten allgemein werden mit einer solchen Reform natürlich nicht eliminiert. Eine Gesetzesänderung würde aber in einigen Fällen immerhin die Möglichkeit neu schaffen, dass die Täterschaft überhaupt wegen eines Verbrechens verurteilt werden könnte. Dieser Punkt darf nicht unterschätzt werden, selbst wenn nicht in jedem Fall eine Verurteilung erfolgen kann, sondern ein Freispruch erfolgen muss. Denn ein Freispruch ist immer auch eine Botschaft an das Opfer. Und es ist eine gänzlich andere Botschaft an das Opfer, wenn der Freispruch wie heute manchmal damit begründet wird, dass das infrage stehende Verhalten schon gesetzlich gar nicht als erhebliches Unrecht betrachtet wird oder ob die Begründung lautet, dass bei einer unklaren Beweislage in einem Rechtsstaat nun mal zu Gunsten der beschuldigten Person entschieden werden muss.
 

Ein Ziel einer Gesetzesreform ist immer auch und vielleicht sogar in erster Linie, dass von der Gesellschaft klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht toleriert werden.