Kathrin Bertschy,
Co-Präsidentin alliance f und Nationalrätin glp
Agota Lavoyer, stv. Leiterin Lantana - Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt
Tamara Funiciello, Co-Präsidentin SP Frauen* Schweiz
Das aktuelle Strafrecht ist veraltet: Es anerkennt eine sexuelle Handlung gegen den Willen der betroffenen Person nur dann als schweres Unrecht, wenn das Opfer dazu genötigt wurde – z.B. durch Gewalt oder Drohung. Vom Opfer wird damit indirekt verlangt, dass es sich zur Wehr setzt und weitere Verletzungen in Kauf nimmt. Ein «Nein» allein genügt nicht und so bleiben massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung in der Schweiz regelmässig straflos.
Diese Gesetzgebung verstösst gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die die Schweiz 2018 mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention übernommen hat, und muss dringend revidiert werden.
Die geforderte Revision führt zu keiner Umkehr der Beweislast. Die Unschuldsvermutung wird nicht angetastet. Es bleibt weiterhin die Aufgabe der Anklage, zu beweisen, dass die beschuldigte Person ohne die Einwilligung des Opfers gehandelt hat.
Das Gesetz muss endlich festschreiben, dass das grundlegende Unrecht eines sexuellen Übergriffs nicht Zwang oder Gewalt ist, sondern die Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Damit würde auch ein wichtiges Signal nicht nur an die Opfer von sexuellen Übergriffen, sondern auch an die potenzielle Täterschaft gesandt: Sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert!
Agota Lavoyer, Opferhilfeberaterin/ Stv. Leiterin Lantana - Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt
Alexandra Karle, Geschäftsleiterin/ Amnesty International Schweiz
Kathrin Bertschy, Nationalrätin/ GLP und Co-Präsidentin/ alliance f
Lisa Mazzone, Ständerätin/ GRÜNE
Nora Scheidegger, Senior Researcher/ Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Tamara Funiciello, Nationalrätin/ SP und Co-Präsidentin SP Frauen* Schweiz
Andrea Bieler, Professorin für Praktische Theologie/ Universität Basel
Angelo Gervasi, Wirtschaftswissenschaftler und Lehrer/ Gymnase de la Cité Lausanne
Anna Coninx, Assistenzprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht/ Universität Luzern
Anne-Claude Juillerat Van der Linden, Dozentin an der Fakultät für Psychologie/ Universität Genf
Bertrand Perrin, ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht/ Universität Freiburg
Christa Binswanger: Prof. Dr., Leiterin Fachbereich Gender und Diversity, School of Humanities and Social Science (SHSS) / Universität St. Gallen
Christopher Geth, Richter und Assistenzprofessor mit Tenure Track für Strafrecht und Strafprozessrecht/ Universität Bern
Elisabeth Joris, Historikerin und Vorkämpferin der Frauen- und Geschlechtergeschichte im deutschen Sprachraum
Fabienne Amlinger, Historikerin und Geschlechterforscherin/ Universität Bern
Francesca Falk, Historikerin und Dozentin für Migrationsgeschichte/ Universität Bern
Franziska Schutzbach, Geschlechterforscherin, Soziologin und Lehrbeauftragte/ Universität Basel
Géraldine Bugnon, Soziologin/ Fachhochschule Sozialarbeit Genf
Ineke Regina Pruin, Assistenzprofessorin für Strafrecht/ Universität Bern
Jan Wenk, Jurist und Doktorand/ Universität Bern
Martino Mona, ordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie/ Universität Bern
Patricia Purtschert, Professorin für Geschlechterforschung/ Universität Bern
Regula Stämpfli, Politik-Dozentin und Autorin
Solène Gouilhers, Soziologin/ Universität Genf und Fachhochschule Gesundheit Waadt
Stefanie Kurt, Assistenzprofessorin FH/ HES-SO Wallis-SO
Tina Büchler, Migrations- und Geschlechterforscherin
Cédric Wermuth, Nationalrat/ SP
Céline Amaudruz, Nationalrätin und Vizepräsidentin /SVP
Céline Vara, Rechtsanwältin und Ständerätin/GRÜNE
Charles Juillard, Ständerat/ CVP
Christian Dandres, Rechtsanwalt und Nationalrat/ SP
Damien Cottier, Nationalrat/ FDP
Delphine Klopfenstein Broggini, Nationalrätin/ GRÜNE
Fabian Molina, Nationalrat/SP
Fabien Fivaz, Nationalrat/GRÜNE
Flavia Wasserfallen, Nationalrätin/ SP
Florence Brenzikofer, Nationalrätin/ GRÜNE
Franziska Ryser, Nationalrätin/ GRÜNE
Greta Gysin, Nationalrätin/ GRÜNE
Isabelle Moret, Nationalratspräsidentin/ FDP
Isabelle Pasquier-Eichenberger, Nationalrätin/ GRÜNE
Jacqueline de Quattro, Nationalrätin/ FDP
Laurence Fehlmann-Rielle, Nationalrätin und Präsidentin der Rechtskommission/ SP
Léonore Porchet, Nationalrätin/ GRÜNE
Manuela Weichelt-Picard, Nationalrätin/ GRÜNE
Marina Carobbio Guscetti, Ständerätin/ SP
Mathias Reynard, Nationalrat/ SP
Mattea Meyer, Nationalrätin/ SP
Maya Graf, Ständerätin/GRÜNE und Co-Präsidentin/alliance F
Nicolas Walder, Nationalrat/ GRÜNE
Regula Rytz, Nationalrätin und Präsidentin/ GRÜNE Schweiz
Samira Marti, Nationalrätin/ SP
Sandra Locher Benguerel, Nationalrätin/ SP
Sibel Arslan, Nationalrätin/ GRÜNE
Simone de Montmollin, Nationalrätin/ FDP
Stéfanie Prezioso, Nationalrätin/ Ensemble à Gauche
Yvonne Feri, Nationalrätin/SP und Präsidentin/ Stiftung Kinderschutz Schweiz
Adrienne Sordet, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf / GRÜNE
Alfonso Gomez, Stadtrat Genf/ GRÜNE
Ana Fontes Martins, Co-Präsidentin/ Junge Grünliberale
Andrea Scheck, Präsidentin/SP Frauen* St. Gallen
Anne Mahrer, ehem. Nationalrätin/ GRÜNE
Ariane Arlotti, ehem. Gemeinderätin der Stadt Genf/ Partei der Arbeit
Bertrand Buchs, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ CVP
Boris Calame, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ GRÜNE
Caroline Marti, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ SP
Christelle Luisier Brodard, Regierungsrätin Kanton Genf/ FDP
Christina Kitsos, Stadträtin Genf/ SP
Denis Sorie, ehem. Vorstandsmitglied/ Jungfreisinnige Basel-Stadt und Co-Präsidident Operation Libero Nordwestschweiz
Delphine Bachmann, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf und Präsidentin CVP Genf/ CVP
Diego Alan Esteben, erster Vize-Vorsitzender Grosser Rat des Kantons Genf/ SP
Dilara Bayrak, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ GRÜNE
Francine Jeanprêtre, ehemalige Nationalrätin und Regierungsrätin Kanton Waadt/ SP
Françoise Nyffeler, stellvertretendes Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche
Frédérique Perler, Stadträtin Genf/ GRÜNE
Jean Batou, Historiker und Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche
Jean-Marc Guinchard, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ CVP
Jocelyne Haller, Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche
Julia Küng, Co-Präsidentin/ Junge Grüne Schweiz
Laura Ferilli, Präsidentin Gemeinderat Blonay/ SP
Liliane Maury Pasquier, ehemalige Präsidentin Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER)/ SP
Lisa Raval, Einwohnerrätin Porrentruy und Präsidentin SP Frauen Jura/ SP
Maria Bernasconi, ehemalige Nationalrätin/ SP
Maria Lou Pérez, ehem. Gemeinderätin der Stadt Genf/ Ensemble à Gauche
Marie-Pierre Theubet, ehem. Gemeinderätin der Stadt Genf/ GRÜNE
Martine Docourt, Co-Präsidentin/ SP Frauen* Schweiz
Matteo Quadranti, Mitglied Grosser Rat Kanton Tessin/ FDP
Meret Schindler, Mitglied Grosser Rat Kanton Bern/ SP
Murielle Macchi-Berdat, Gemeinderätin Delémont und Mitglied Grosser Rat Jura/ SP
Natalia Ferrara, Mitglied Grosser Rat Kanton Tessin/ FDP und ehem. Staatsanwältin
Nathalie Fontanet, Regierungsrätin Kanton Genf/ FDP
Nicolas Clémence, Gemeinderat Stadt Lancy und stellvertretendes Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ SP
Nicole Valiquer Grecuccio, Mitglied Grosser Rat Kanton Genf/ SP
Pierre Bayenet , Rechtsanwalt, stellvertretendes Mitglied Grosser Rat des Kantons Genf/ Ensemble à Gauche
Pierre-Yves Bosshard, Anwalt und Gemeinderat der Stadt Genf/ SP
Ronja Jansen, Präsidentin JUSO Schweiz
Roxane Aubry, Gemeinderätin der Stadt Genf/ SP
Sandrine Salerno, ehem. Stadtpräsidentin Genf/ SP
Samuel Kullmann, Mitglied Grosser Rat Kanton Bern/ EDU und Politikwissenschaftler
Sonja Bietenhard, ehem. Stadträtin Bern/ BDP
Sylvain Thévoz, Mitglied Grosser Rat Kanton Genf und Co-Präsident SP Stadt Genf/ SP
Alice Schmid, Filmemacherin und Schriftstellerin
Andrea Fischer Schulthess, Journalistin und künstlerische Leitung/ Millers
Anna Rosenwasser, Queer-Kolumnistin und Co-Geschäftsleiterin/ LOS
Anne-Claire Adet, Regisseurin
Anneli Binder, Geschäfts- und Künstlerische Leitung/ Dampfzentrale Bern
Annina Frey, Moderatorin, DJ und Produzentin
Antoine Maulini, Schauspieler, ehemaliger Mitglied Stadtsrat und Grosser Rat Genf/GRÜNE
Antonia Meile, Regisseurin
Barbara Miller, Regisseurin und Juristin
Corin Cruschellas, Musikerin
Daniel Rossellat, Präsident Paléo Festival und Bürgermeister Nyon/ SP
Dayles Ford, Musikschaffende
Dominique Rovini, Geschäftsleiterin Festival Les Créatives
Florin Grüter, Musiker
Frank Lorenz, ref. Theologe und Leiter Offene Kirche Elisabethen
Frédéric Choffat, Regisseur
Greis, Rapper
Jacqueline Zünd, Regisseurin und Schriftstellerin
Jessy Howe, Musikerin
Karen Fleischmann, Schauspielerin und Influencerin
Knackeboul, Musiker und Sinnfluencer
Lo&Leduc, Musiker
Melanie Winiger, Schauspielerin, Moderatorin und Markenbotschafterin
Michael von der Heide, Musiker
Michèle Krüsi, Modebloggerin und Influencerin
Monika Hungerbühler, kath. Theologin und Leiterin Offene Kirche Elisabethen
Morena Diaz, Lehrerin und Bloggerin
Ruth Schwegler, Schauspielerin und Produzentin
Sibylle Aeberli, Musikerin und Schauspielerin
Sibylle Berg, Schriftstellerin
Sonia Grimm, Autorin, Songwriterin und Sängerin
Susanna Schwager, Schriftstellerin
Susanne Kunz, Moderatorin und Schauspielerin
Tamy Glauser, Model
Tommy Vercetti, Rapper
Wanda Wylowa, Schauspielerin
Agnès von Beust, Rechtsanwältin
Amel Merabet, Rechtsanwältin
Andrea Gisler, Rechtsanwältin und Kantonsrätin Zürich/ GLP
Anna Mäder-Garamvölgyi, Rechtsanwältin
Béatrice Müller, Rechtsanwältin
Bibiane Egg, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin/ Frauenberatung sexuelle Gewalt
Brigit Rösli, Rechtsanwältin
Camille La Spada Odier, Rechtsanwältin
Camille Maulini, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied/ L’Association des Juristes Progressistes AJP
Camille Selleger, Juristin
Christine Krebs-Eberhart, Rechtsanwältin
Clara Schneuwly, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin/ L’Association des Juristes Progressistes AJP
Hina Sharma, Juristin
Jacopo Ograbek, Rechtsanwalt
Kathrin Kummer Hofer, Rechtsanwältin
Kathrin Kummer Hofer, Rechtsanwältin
Kaya Pawlowska, feministische Juristin
Laura Rossi, Fürsprecherin
Lorella Bertani, Rechtsanwältin
Marcel Bosonnet, Rechtsanwalt
Martine Lang, Rechtsanwältin, ehemalige Vorsitzende Anwaltskammer Jura
Orlane Varesano, Rechtsanwältin
Patricia Schulz, Rechtsanwältin, Ex-Direktorin des eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Senior Research Associate/UNRISD
Sabine Schmutz, Fürsprecherin
Susanne Bertschi, Rechtsanwältin
Susanne Meier, Fürsprecherin
Yasmin Gubser Kuster, Rechtsanwältin
Alain Bolle, Geschäftsleiter/ Centre social protestant Genève
Alix Heiniger, Historikerin und Vorstandsmitglied/ Viol-Secours
André Beariswyl-Gruber, Leiter Beratungsstelle In Via/ Kinderschutzzenttrum St.Gallen
Anna Tanner, Fachberaterin Opferhilfe und Stadträtin Biel
Barbara Sax, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Christian Brunier, Geschäftsleiter eines öffentlichen Unternehmens
Cindy Kronenberg, Betroffene von sexueller Gewalt, Präsidentin von Vergewaltigt.ch und soziokulturelle Animateurin
Dimitrina Miteva, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Felicia Drack, Oberärztin/Kinderspital Zürich
Gabriela Allemann, Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz/ EFS
Gabriela Rey, Sozialarbeiterin und Kurzzeittherapeutin
Hannah Bichsel, Co-Präsidentin Operation Libero Nordwesetschweiz
Ilka Mathis, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Isabel Staub, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Jannine Manser, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Jan Gysi, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Jeannine Bandi, lic.phil. Psychotherapeutin ASP
Jolanda Spiess-Hegglin, Geschäftsführerin/ #NetzCourage
Julia Hürzeler, Fachberaterin Opferhilfe
Juliane Gürr, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Karine Humbert-Droz, Physiotherapeutin und Eutonie-Therapeutin
Katia Mosca Piegay, Beamtin im Kanton Genf
Katia Siciliano, Kuscheltherapeutin
Lea Stalder, Geschäftsleiterin/ Kinderschutzzentrum St. Gallen
Madeleine Pfander-Loder, Leiterin/ Beratungsstellen LANTANA und VISTA, Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kinder
Malina Balmer, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Marco Cameroni, ehemaliger Generalkonsul
Marianne Ebel, Vizepräsidentin/ Marche Mondiale des Femmes
Marie-Rose Genet, Therapeutin und spirituelle Begleiterin
Marija Possa, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Marlies Haller, Geschäftsführerin/ Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern
Nicole Wyss, Sozialarbeiterin
Pia Altorfer, Geschäftsführerin/ Stiftung Opferhilfe Bern
Romy Fischer, Traumatherapeutin
Romy Siegrist, Psychologin und Sexologin
Sabine Schnell, Vorstandsmitglied/ Frauenplatz Biel
Salome Zimmermann, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin Lesbenorganisation LOS
Sebastian Züst, Sozialarbeiter und Gemeinderat
Sonja Fontana, Oberärztin/ Kinderspital Zürich
Stéphane Terrier, Psychiater Psychotherapeut
Stephanie Fraefel, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Steve Alban Tineo, Experte Krisenmanagment
Susanne Nielen Gangwisch, Sozialarbeiterin Beratungsstelle
Tatjana Wasieloski, Craniosacral Therapeutin und Apothekerin
Theres Engeler-Bisig, Präsidentin/Kinderrechte Ostschweiz
alliance f
Amnesty International Schweiz
cfd - die feministische Friedensorganisation
DAO Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein
EFS - Evangelische Frauen Schweiz
FemWiss
Frauen für den Frieden Schweiz
FriedensFrauen Weltweit
FVGS Fachverband Gewaltberatung Schweiz
GRÜNE Schweiz
Humanrights.ch
INSOS Schweiz
InterAction Suisse - Schweizer Verein für intergeschlechtliche Menschen
Junge Grüne Schweiz
Junge Grünliberale Schweiz
JUSO Schweiz
LOS Lesbenorganisation Schweiz
männer.ch
Marche Mondiale des Femmes - MMF Schweiz
Netzwerk grüne Frauen*/ GRÜNE Schweiz
NGO-Koordination post Beijing Schweiz
Operation Libero
Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband
SKF - Schweizerischer Katholischer Frauenbund
Schweizerischer Verband für Frauenrechte SVF-ADF Suisse
SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ
SP Frauen* Schweiz
TERRE DES FEMMES Schweiz
Transgender Network Switzerland
Unia
vahs, Verband für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie Schweiz
Verein vergewaltigt.ch: von Betroffenen für Betroffene
Women’s Hope International
#NetzCourage
Association des juristes progressistes (AJP) de Genève
Associazione Armònia
Berner Gesundheit
Business Professional Women Ticino
CCHS - Comité contre le harcèlement sexuel (GE)
Centre d’accueil MalleyPrairie
Centre genevois de consultations pour victimes d’infractions pénales (LAVI)
Collectif Femmes* Valais
Collectif Grève Féministe Fribourg
Collectif neuchâtelois pour la grève féministe
Collettivo Io lotto ogni giorno
Coordinamento donne della sinistra
Fachstelle Frauenberatung sexuelle Gewalt
FAFTPlus Federazione delle Associazioni Femminili in Ticino
Femmes socialistes jurassiennes
Feministisches Streikkollektiv Winterthur
Feministisches Streikkollektiv Zürich
fem*so - Frauenstreiksolothurn
F-Information (GE)
frabina, Beratungsstelle für binationale Paare und Familien
Frauenhaus Winterthur
Frauenzentrale Zürich
Frauen*streik Komitee Luzern
Frauen*streik-Koordination Bern
Frauen*streik St. Gallen
frbb – frauenrechte beider basel
Geneva Pride
Groupe égalité entre femmes et hommes - SP GE
Groupe sida Genève
Imbarco Immediato
Interessengemeinschaft Feministische Theologinnen Deutschschweiz und Liechtenstein
Kinderschutzzentrum St. Gallen
LIMITA Verein zur Prävention sexueller Ausbeutung
mannebüro züri
Opferhilfe beider Basel
Solidarité Femmes Fribourg – Centre LAVI
solidarité Femmes, Frauenhaus und Beratungsstelle Biel/Bienne & Region
SOS Femmes (GE)
Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern
Stiftung Opferhilfe Bern
Verein BIF – Für Frauen gegen Gewalt
Verein Frauen-Nottelefon Winterthur
Verein kokon, Krisenintervention und Opferhilfe für Kinder und Jugendliche in Not
Viol Secours
Voie F - espace de formation pour les femmes (GE)
Women's March Zürich
Haben Sie Fragen zum Appell? Würden Sie den Appell gerne als Organisation, als Fachperson aus Justiz und Wissenschaften im Bereich sexueller Gewalt oder als Politiker*in oder Kulturschaffende*r unterzeichnen? Gerne geben wir Auskunft!
Amnesty International ruft Parlament und Behörden dazu auf, das veraltete Sexualstrafrecht umfassend zu modernisieren und sich ohne Vorbehalte hinter den Schutz von Betroffenen sexueller Gewalt zu stellen. Die Menschenrechtsorganisation empfiehlt in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Sexualstrafrechtsreform, die Chance jetzt zu ergreifen und nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung zu definieren.
Es ist ein historischer Sieg für die Frauenbewegung: Das dänische Parlament verabschiedete am 17. Dezember 2020 ein Gesetz, das endlich anerkennt, was selbstverständlich sein sollte: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung.
Im Jahr 2019 verzeichnete die Polizei 679 Vergewaltigungsdelikte und 626 Fälle sexueller Nötigung. Diese Zahlen stellen jedoch nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Verbreitung sexueller Gewalt in der Schweiz dar. Die Veröffentlichung einer Umfrage von gfs.bern Ende Mai 2019 zeigte das gesamte Ausmass sexueller Gewalt an Frauen in der Schweiz auf: Mehr als die Hälfte aller Frauen in der Schweiz ab 16 Jahren haben unerwünschte Berührungen, Küsse und Umarmungen erlebt. 22% der Frauen sind seit ihrem 16. Lebensjahr bereits unerwünschten sexuellen Handlungen ausgesetzt gewesen. 12% hatten bereits gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr. Nur 10% der Frauen, die persönlich sexuelle Handlungen gegen ihren Willen erlebt hatten, meldeten den Vorfall bei der Polizei und nur 8% erstatteten schliesslich Strafanzeige. Die Hauptgründe, warum Frauen nicht zur Polizei gingen, waren Scham (64%), das Gefühl chancenlos zu sein (62%) und die Angst, dass man ihnen nicht glauben würde (58%). Diese Zahlen zeigen, dass nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen in unserem Land weit verbreitet sind und in der überwiegenden Mehrheit der Fälle völlig straflos bleiben.
Opferanwält*innen und Opferhilfestellen betonen immer wieder die Schwierigkeiten, denen Betroffene heute beim Zugang zur Justiz ausgesetzt sind. Oftmals müssen sie den Betroffenen erklären, dass eine Anzeige aussichtslos ist, weil nicht ausreichend psychischer Druck, Gewalt oder Bedrohung angewandt wurde und der Fall deshalb nicht in die aktuelle strafrechtliche Definition von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung passt. Der Fokus liegt heute bei Einvernahmen und im Gerichtssaal darauf, ob die beschuldigte Person ein Nötigungsmittel verwendet hat. Hat die Person ohne Einwilligung gehandelt oder sich über ein ausdrückliches «Nein» des Opfers hinweggesetzt, aber kein Nötigungsmittel wie Gewalt oder Drohung angewendet, kann die Tat nicht als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung bestraft werden. Der Frage, ob gegenseitige Zustimmung zu sexuellen Aktivitäten vorlag, wird zu wenig Gewicht beigemessen.
Der heutige Vergewaltigungstatbestand geht von einem stereotypen Sexualdelikt aus, das in keiner Weise der Realität von sexuellen Übergriffen entspricht. Dieses stereotype Delikt geht vom fremden Täter aus, der das Opfer gewalttätig überfällt und Spuren hinterlässt. Das stereotype Opfer wehrt sich, hat Verletzungsspuren und erstattet umgehend Anzeige. Die Realität sieht anders aus: In den meisten Fällen ist die Täterschaft den Betroffenen bekannt und es besteht ein Vertrauensverhältnis. So geschehen die meisten Übergriffe in zunächst harmlosen Momenten. Zudem ist eine natürliche Reaktion von Betroffenen sexueller Gewalt ein Schockzustand oder eine Lähmung (das sogenannte Freezing). Nur in den wenigsten Fällen ist die Reaktion körperliche Gegenwehr. Das geltende Recht, das ein Nötigungsmittel voraussetzt, wird somit der grossen Mehrheit der Übergriffe nicht gerecht. Die meisten Täter müssen keine Gewalt anwenden, da sie die Überforderung des Opfers und das Vertrauensverhältnis ausnutzen.
Die aktuelle Gesetzgebung steht im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen, an die auch die Schweiz gebunden ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits 2003 klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen, unabhängig davon, ob das Opfer Widerstand geleistet hat. Laut dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat eine Vergewaltigung und jede sexuelle Handlung mit einer anderen Person ohne gegenseitiges Einverständnis als Straftat zu gelten (Artikel 36). Die GREVIO-Expert*innengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung dieser Istanbul-Konvention durch die Vertragsstaaten verantwortlich ist, hat bereits die Vergewaltigungstatbestände mehrerer Länder evaluiert und dabei wiederholt Definitionen kritisiert, die auf Zwang und nicht auf mangelnder Zustimmung beruhen (Siehe bspw. Bericht zu Finnland).
In Folge der Ratifizierung der Istanbul-Konvention und aufgrund erschütternder Berichte zum Ausmass sexueller Gewalt gegen Frauen haben mehrere europäische Länder angekündigt, dass sie die strafrechtliche Definition der Vergewaltigung neu formulieren wollen. Bis heute stellen bereits neun Länder in Europa Vergewaltigung aufgrund fehlender Zustimmung unter Strafe (Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Luxemburg, Schweden, das Vereinigte Königreich und Zypern). In Spanien, Portugal, Slowenien, Dänemark, den Niederlanden und Finnland werden entsprechende Reformen diskutiert. In diesem Bereich des Strafrechts weht in Europa also ein frischer Wind. Es ist Zeit, dass er auch die Schweiz erfasst!
Die beantragte Reform führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Die Unschuldsvermutung bleibt unangetastet. Es ist weiterhin an der Staatsanwaltschaft zu beweisen, dass die beschuldigte Person ohne Einwilligung des Opfers gehandelt hat. Weiterhin gilt: Jede Person ist unschuldig, bis der Staat ihr eine Schuld nachgewiesen hat. Bleiben Zweifel am Tathergang, wird der*die Beschuldigte freigesprochen. Die Reform will einzig, dass in Fällen, in denen es das Gericht für erwiesen hält, dass sich die beschuldigte Person vorsätzlich über den Willen des Opfers hinweggesetzt hat, eine angemessene Bestrafung möglich ist. Das ist derzeit nicht immer der Fall.
Das Gesetz muss festlegen, dass das grundlegende Unrecht eines sexuellen Übergriffs nicht in Nötigung oder Gewalt liegt, sondern in der Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. Dies wäre ein wichtiges Signal nicht nur an die Opfer sexueller Übergriffe, sondern auch an die potenzielle Täterschaft: Sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert!
Die Aussagen des Opfers sind bei Sexualdelikten heutzutage meist das zentrale und manchmal sogar das einzige Beweismittel. Eine Gewaltanwendung hinterlässt nicht immer eindeutige Spuren und eine Drohung schon gar nicht, und trotzdem trauen wir den Strafverfolgungsbehörden zu, solche Delikte aufzuklären und zu verfolgen. Fehlende Zustimmung lässt sich auch beweisen. Die Art der Befragung läuft einfach anders: zentral ist nicht mehr, wieviel Gewalt oder psychischer Druck angewendet wurde, sondern ob und wie die Zustimmung verbal oder non verbal kommuniziert wurde/ ersichtlich war. Die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, gehört zum Arbeitsalltag der Strafverfolgungsbehörden. Sie verfügen über etablierte Methoden, um diese Aufgabe zu bewältigen und nutzen dafür unter anderem die Erkenntnisse und Methoden der Aussagenpsychologie. In besonders schwierigen Fällen können auch SpezialistInnen hinzugezogen werden. Wenn selbst dann nicht hinreichend geklärt werden kann, was genau passiert ist, greift am Ende immer noch der «in dubio»-Grundsatz. Das heisst, die schwierige Beweislage wirkt sich nicht zu Ungunsten der beschuldigten Person aus.
Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich eine Reform des Sexualstrafrechts auf die Anzahl der Strafanzeigen auswirkt. Was sich aber vor allem verändern würde, ist der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Fällen von sexueller Gewalt. Wenn die fehlende Einwilligung zentral ist, muss verstärkt darauf fokussiert werden, wer was gesagt hat, und weshalb und wodurch der Täterschaft klar sein musste, dass das Opfer nicht einverstanden war. Kurz: Die Kommunikation zwischen den beteiligten Personen und die Frage der Einwilligung stehen nach einer Reform viel stärker im Fokus als die – von Opfern meist als sehr schuldzuweisend empfundenen – Fragen, wie viel Widerstand das Opfer denn nun konkret geleistet hat oder welche Flucht- und Abwehrmöglichkeiten es noch gegeben hätte. Zudem würde dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Betroffene unfreiwillig in einen Schockzustand geraten und sich weder wehren noch flüchten können.
Die Beweisschwierigkeiten bei Sexualdelikten allgemein werden mit einer solchen Reform natürlich nicht eliminiert. Eine Gesetzesänderung würde aber in einigen Fällen immerhin die Möglichkeit neu schaffen, dass die Täterschaft überhaupt wegen eines Verbrechens verurteilt werden könnte. Dieser Punkt darf nicht unterschätzt werden, selbst wenn nicht in jedem Fall eine Verurteilung erfolgen kann, sondern ein Freispruch erfolgen muss. Denn ein Freispruch ist immer auch eine Botschaft an das Opfer. Und es ist eine gänzlich andere Botschaft an das Opfer, wenn der Freispruch wie heute manchmal damit begründet wird, dass das infrage stehende Verhalten schon gesetzlich gar nicht als erhebliches Unrecht betrachtet wird oder ob die Begründung lautet, dass bei einer unklaren Beweislage in einem Rechtsstaat nun mal zu Gunsten der beschuldigten Person entschieden werden muss.
Ein Ziel einer Gesetzesreform ist immer auch und vielleicht sogar in erster Linie, dass von der Gesellschaft klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht toleriert werden.